NACHGERICHTLICHER FORDERUNGSEINZUG

Es wird durch uns bei IQ.KONTOR in Absprache mit Ihnen einzelfallbezogen die Zwangsvollstreckungsmethode angewandt, die am meisten Aussicht auf Erfolg verspricht.

 

Neben dem klassischen Gerichtsvollzieherauftrag favorisieren wir bei IQ.KONTOR sogenannte Drittschuldnerpfändungen, z.B. bei Arbeitgebern des Schuldners, gegenüber seinen Lebensversicherungen, seinen Banken etc. Die dafür erforderlichen Informationen erhalten wir über entsprechende Recherchen.

 

Natürlich können auch in diesem Verfahrensabschnitt besondere Zahlungsmodalitäten mit dem Schuldner abgestimmt werden, wenn Sie damit einverstanden sind.