VORGERICHTLICHER FORDERUNGSEINZUG

Das vorgerichtliche Inkassoverfahren bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 

 

Da nach Möglichkeit Ihre Geschäftsbeziehung durch das Forderungseinzugsverfahren nicht noch zusätzlich belastet werden soll, entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam über die individuelle Vorgehensweise, insbesondere über die Auswahl der aussichtsreichsten Veranlassungen, den zeitlichen Ablauf, Art und Häufigkeit der Ansprache des Schuldners.

 

Sollten die vorgerichtlichen Maßnahmen jedoch nicht zum Erfolg führen, wird für Sie via Mahnbescheidsantrag das gerichtliche Forderungseinzugsverfahren eingeleitet. 

 

UNSER TIPP:

Forderungen zügig geltend machen!

 

Die Erfahrung lehrt, dass die Chancen für eine erfolgreiche Beitreibung umso geringer sind, je später mit der Geltendmachung begonnen wird!